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Grundsätze der Beratung/Honorar


Grundsätze
Das Honorar



Grundsätze

Folgende Prinzipien bestimmen meine Tätigkeit:
  • Ich übernehme nur dann Beratungsmandate, wenn ich davon überzeugt bin, die Aufgabenstellung erfolgreich lösen zu können. Dies setzt voraus, daß ich über alle notwendigen Informationen verfüge, um die Ausgangslage beurteilen zu können.

  • Aufträge werden nur exklusiv und gegen ein festes Honorar übernommen und niemals auf der Basis von Provisionszahlungen.

  • Honorare von potentiellen Kandidaten bei Suche und Auswahl werden nicht akzeptiert. Sämtliche von Auftraggebern oder Kandidaten erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt, sofern ich nicht ausdrücklich zu einer Weitergabe ermächtigt worden bin.

  • Eine bestehende Klientenbeziehung hat zur Folge, daß ich Personal dieses Unternehmens nicht auf anderweitig von mir zu besetzende Positionen anspreche.




Das Honorar

Das Honorar richtet sich nach der Komplexität und dem geographischen Umfang der Aufgabe sowie dem Zeitaufwand, den das Projekt voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Bevor ein Beratungsauftrag übernommen wird, wird ein fester Honorarrahmen vereinbart. Somit ist im voraus kalkulierbar, was die Inanspruchnahme der Dienstleistung kosten wird.

Die Honorarstruktur zeigt deutlich den hohen Stellenwert, den ich der Objektivität meiner Beratung beimesse. Insbesondere bei der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften werden weder Erfolgshonorare vereinbart noch nachträglich Forderungen auf einen prozentualen Anteil der Bezüge des erfolgreichen Kandidaten geltend gemacht. Damit besteht auch kein Anreiz, Kandidaten mit höherem Einkommen zu empfehlen oder mögliche interne Kandidaten vom Selektionsverfahren auszuschließen.




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© Andreas Erbenich Personalberatung 2012